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Hüttenordnung

Hüttenordnung der SGV-Abteilung Lennestadt-Elspe e.V. für die Hüttenbenutzung

durch Gruppen, Vereine und Privatpersonen

 

Den Hüttendienst übernimmt eine von dem Hüttenwart zu bestimmende Person, welche Mitglied der SGV-Abteilung Lennestadt-Elspe ist.

 

Der Hüttendienstler hat Hausrecht, d.h. er darf die sich nicht gebührend betragende Gäste sowie nicht bei Fuß gehaltene Hunde aus der Hütte verweisen.

 

Gäste sind bis 20.00 Uhr zu dulden.

 

Getränke sind grundsätzlich aus der Hütte zu entnehmen. Bei Nichtbeachtung wir dein Korkgeld in Höhe von 10,00 EUR pro Flasche Spiritousen erhoben.

 

Als Imbiss wird nur Bockwurst gereicht; falls etwas anderes gewünscht wird, so ist hier für in Absprache mit dem Hüttenwart selbst zu sorgen.

 

Gasgrill, Besteck und Porzellan sind vorhanden, weiteres Grillzubehör ist mitzubringen.

 

Für das Selbstgrillen an, bzw. bei der SGV-Hütte mit dem Gasgrill wird
eine Benutzungspauschale von 20,00 EUR erhoben.

                                   

Die Hüttenmiete beträgt für Nichtmitglieder 90,- Euro und für Mitglieder 50,- Euro.

 

                                   

Die Hüttenbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr, Haftpflichtansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

 

Das Hütteneigentum ist sorgfältig zu behandeln, für Schäden innerhalb und außerhalb sowie in und an der SGV-Hütte haftet der Nutzer.

 

Für evtl. musikalische Unterhaltung ist selbst zu sorgen. (GEMA beachten)

 

Grundsätzlich ist der Parkplatz links neben der Schranke zu benutzen, und es ist zu beachten, dass nur – ein – Versorgungsfahrzeug das Zufahrtsrecht zur SGV-Hütte hat. Ausgenommen hiervon sind Notfälle jeglicher Art.

 

Die Abrechnung erfolgt durch den Hüttendienstler und ist an diesen
in bar zu entrichten. In Einzelfällen erfolgt die Abrechnung durch Rechnungslegung.


Die Hüttenordnung kann auf Wunsch durch den Hüttendienstler ausgehändigt werden.

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